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Die Vernehmlassung zur Revision der Preisbekanntgabeverordnung (PBV)
Die Vernehmlassung zur Revision der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) wurde eröffnet. Der Vorentwurf sieht vor, dass neu auch Zuschläge jeglicher Art und Urheberrechtsvergütungen im Detailpreis enthalten sein müssen. Der Kunde soll mit dieser Massnahme den tatsächlich zu bezahlenden Preis auf einen Blick erkennen. Es bleibt den Anbietern jedoch überlassen, ob sie die Zuschläge noch separat ausweisen möchten (z.B. „CHF 300.00 für Speichergerät xy inkl. CHF 2.25 Urheberrechtsvergütung“).
Unsere Frage an Sie:
Könnte diese neue Regelung für Ihr Unternehmen Probleme bereiten?
Bitte senden Sie uns Ihre Antwort bis zum 17. August 2010.
Weitere Unterlagen:






