News
Reduzierte IV-Schulden
Die Vorlage enthält eine Reihe von Vorschlägen, mit denen der IV-Finanzhaushalt längerfristig um jährlich 800 Millionen Franken entlastet wird. Damit würde nicht nur das Defizit beseitigt, sondern es könnten auch die Schulden der IV gegenüber der AHV abgebaut werden.
Entsprechend der Arbeitsteilung mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband beurteilt economiesuisse die Vorlage aus finanzpolitischer Optik. In dieser Hinsicht ist festzustellen, dass mit dem vorgelegten Massnahmenpaket der Auftrag des Parlaments zu einer ausgabenseitigen Sanierung der IV umgesetzt wird. Das entschiedene Vorgehen ist nötig, damit die IV ab 2018 finanziell wieder auf eigenen Beinen steht, denn zu diesem Zeitpunkt läuft die befristete Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der IV aus. Ohne die 6. IV-Revision würden ab diesem Zeitpunkt wieder Defizite von über 1 Milliarde Franken anfallen. Eine Verlängerung der befristeten Mehrwertsteuererhöhung oder eine sonstige Erhöhung von Steuern oder Lohnbeiträgen kommt für economiesuisse nicht infrage.
Im Einzelnen enthält die Vorlage folgende Massnahmen zur Sanierung der Versicherung:
- Mit einer Einführung eines linearen Rentensystems werden Hürden beseitigt, die einer Eingliederung in das Erwerbsleben entgegenstehen. Heute werden IV-Rentnerinnen und Rentner finanziell bestraft, wenn sie wieder einer Beschäftigung nachgehen bzw. die Erwerbstätigkeit ausweiten, sobald ihr Zusatzeinkommen bestimmte Schwellenwerte übersteigt. Das lineare Rentensystem würde diese Schwelleneffekte beseitigen.
- Die Bemühungen um die Eingliederung und den Verbleib auf dem Arbeitsmarkt werden besonders für Personen mit psychischen Behinderungen verstärkt.
- Die Zusatzrente für Rentnerinnen und Rentnern mit Kindern soll von heute 40 Prozent einer IV-Rente auf 30 Prozent gekürzt werden. Damit wird die Zusatzrente an die tatsächlich anfallenden Zusatzkosten von Eltern angepasst.
- Die Übernahme von Reisekosten wird neu geregelt und auf die notwendigen behinderungsbedingten Kosten begrenzt.
- Zwei weitere Massnahmen betreffen die berufliche Integration von Sonderschulabgängern und die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe.
- Zudem werden die Verfahren in der Betrugsbekämpfung abgeändert.
Die Vorlage enthält überdies zwei Vorschläge von finanzpolitischer Relevanz:
Erstens ist vorgesehen, dass die Überschüsse der IV zum Abbau der Schulden bei der AHV verwendet werden, solange die IV über flüssige Mittel und Kapitalanlagen in Höhe von mindestens 50 Prozent einer Jahresausgabe verfügt. Gemäss den Schätzungen des Departements ist dadurch die Entschuldung der IV bis 2028 „realistisch“.
Zweitens soll ein Interventionsmechanismus sicherstellen, dass die IV nicht wieder in finanzielle Schieflage gerät. Zwei Varianten werden zur Diskussion gestellt:
- Gemäss der ersten Variante legt der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesänderung zur Sanierung der IV vor, sobald Anlagen und flüssige Mittel der IV unter 40 Prozent einer Jahresausgabe fallen. Gleichzeitig erhöht er die Beträge um maximal 0,2 Lohnprozente.
- Die zweite Variante sieht ein zweistufiges Vorgehen vor. Sobald die Mittel der IV 40 Prozent einer Jahresausgabe unterschreiten, erarbeitet der Bundesrat eine Vorlage zur Sanierung der Versicherung. Wenn die Grenze von 30 Prozent einer Jahresausgabe unterschritten wird, erhöht er die Beträge um 0,3 Lohnprozente und kürzt die Renten linear um 5 Prozent.
Gemäss beiden Varianten gelten die Bestimmungen, bis der Bestand an flüssigen Mitteln und Anlagen 50 Prozent einer Jahresausgabe erreichen.
Die vorgeschlagenen Interventionsmechanismen ähneln dem von economiesuisse und Arbeitgeberverband gemeinsam seit langem geforderten Konzept einer Nachhaltigkeitsregel (vgl. Publikation: Nachhaltige Finanzpolitik für Wachstum und Wohlstand, economiesuisse, Juli 2008). Allerdings widersprechen die bundesrätlichen Vorschläge dem Konzept der Nachhaltigkeitsregel in einem entscheidenden Punkt: economiesuisse tritt für Übergangsregeln ein, die die Rechnung mit bestehenden Mitteln stabilisieren; so wie es auch bei der Schuldenbremse für den ordentlichen Haushalt vorgesehen ist. Dagegen führen die Vorschläge des Bundesrats in jedem Fall einer Abgabenerhöhung und damit zu einer Mehrbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber. Zumindest vorübergehend würde also die Staatsquote erhöht.
Die Vernehmlassung endet am 15. Oktober. Wir bitten Sie höflich, uns Ihre allfälligen Detailbemerkungen und Kommentare bis spätestens Montag, 20. September 2010 zukommen zu lassen. Aufgrund des Tagungsrhythmus der Gremien von economiesuisse wird eine Orientierung über die Stossrichtung der Position bereits an der Sitzung des VA vom 16. August bzw. des Vorstands vom 3. September stattfinden. Grundsätzliche Bemerkungen sollten uns deshalb vorgängig mitgeteilt werden.
Weitere Unterlagen:






