Öffentliche Beschaffung
Bei Ausschreibungen wird regelmässig die «uneingeschränkte Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Bundes» für den Kauf von Hardware, für Informatikdienstleistungen und Ähnliches als Eignungskriterium angegeben. Das verunmöglicht dem Anbieter, sachgerechte Vertragsbedingungen in den Beschaffungsprozess einzubringen. Und es führt dazu, dass im Einzelfall der technisch versierteste oder der wirtschaftlich günstigste Anbieter von einem Angebot a priori ausgeschlossen wird, wenn er sachfremde Klauseln aus den AGBs nicht akzeptieren kann. Der SWICO setzt sich hier für eine Änderung ein und ist zugleich um ausgewogene AGBs des Bundes bemüht.
Weitere Informationen und Dokumente zu diesem Thema
- Stellungnahme des SWICO auf die Vernehmlassung zur Revision des
Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)
Weiterführende Links
Vorentwurf des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)
Erläuternder Bericht Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision des BöB





