Urheberrecht
Günstige Rahmenbedingungen für künftige Geschäftsmodelle, keine Geräteabgaben, keine Mehrfachabgaben, keine «Potenzialbesteuerungen» auf Speichermedien, wirtschaftlich vertretbare Vergütungen auf Produkte seiner Mitglieder - dafür setzt sich der SWICO gegenüber dem Gesetzgeber und den Verwertungsgesellschaften ein.
Weitere Informationen und Dokumente zu diesem Thema
Beschwerde gegen den Tarif GT 4e betreffend Musikhandys
Aufgrund der eingereichten der Beschwerde des SWICO hat inzwischen das Bundesverwaltungsgericht mit Verfügung vom 16. Juli 2010 erfreulicherweise die aufschiebende Wirkung bestätigt. Dies bedeutet für Sie, dass Sie vorderhand keine entsprechenden Massnahmen treffen müssen. Der SWICO erachtet selbst im Falle einer Gutheissung des Tarifs im Endentscheid durch das Bundesverwaltungsgericht das Risiko für klein, dass der Tarif rückwirkend per 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt würde.
Weiterführende Links





