Hintergrundbild
Wirtschaft und Politik

Urheberrecht

Der SWICO vertritt eine klare Position: Abgaben sollen nur dort erhoben werden, wo tatsächlich geschützte Werke kopiert werden. Es geht um eine faire Abgeltung für die Urheber, nicht aber um Gebühren nach dem Giesskannenprinzip. Mit seinem Engagement setzt sich der SWICO – auch wenn der Weg zum Bundesgericht führt – für die Interessen der Industrie ein. Die Zielsetzungen lauten: Abschaffung der Rechtsunsicherheit, gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie gerechte und tiefe Abgaben.

Wer kauft hierzulande einen MP3-Player, ein Handy oder ein Notebook, wenn er das gleiche Produkt jenseits der Landesgrenze wesentlich billiger erhält? Und welcher Schweizer Händler bezahlt gerne Urheberrechtsabgaben, die ihn selber aus dem Markt drängen? So hat sich der SWICO dafür stark gemacht, die Urheberrechtsabgaben auf Speichermedien massiv zu senken – mit Erfolg: Bei Flashdisks beträgt die durchschnittliche Vergütung über alle MP3-Player so bei 0.50 pro GB.

Auf  "AV-Geräten mit eingebauter Harddisk" beträgt die Vergütung CHF 0.10/GB bis Speichergrösse 250 GB. Ab 250 GB beträgt sie CHF 25.-- (Sockel) plus CHF 0.08/GB für jedes weitere, 250 GB übersteigende Gigabyte.

Weiterführende Links

Wer zahlt was? Alle SUISA-Tarife auf einen Blick
Eidgenössische Schiedskommission
DUN (Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer)

  • © 2011
  • SWICO
  • Hardturmstrasse 103
  • 8005 Zürich
  • +41 44 446 90 90
  • info@swico.ch
Escapenet