Urheberrecht
Der SWICO vertritt eine klare Position: Abgaben sollen nur dort erhoben werden, wo tatsächlich geschützte Werke kopiert werden. Es geht um eine faire Abgeltung für die Urheber, nicht aber um Gebühren nach dem Giesskannenprinzip. Mit seinem Engagement setzt sich der SWICO – auch wenn der Weg zum Bundesgericht führt – für die Interessen der Industrie ein. Die Zielsetzungen lauten: Abschaffung der Rechtsunsicherheit, gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie gerechte und tiefe Abgaben.
Ein Beispiel: Wer kauft hierzulande einen MP3-Player, ein Handy oder ein Notebook, wenn er das gleiche Produkt jenseits der Landesgrenze wesentlich billiger erhält? Und welcher Schweizer Händler bezahlt gerne Urheberrechtsabgaben, die ihn selber aus dem Markt drängen? So hat sich der SWICO dafür stark gemacht, die Urheberrechtsabgaben auf Speichermedien massiv zu senken – mit Erfolg: Bei Flashdisks sind es künftig nur noch 80 Rappen pro Gigabyte (GB) gegenüber heute 6.86 Franken. Und bei Harddisks sinken die Vergütungen von rund 35 auf 10 Rappen pro GB bis 250 GB bzw. 8 Rappen für höhere Speicherkapazitäten.





