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Swico-Erfolg im Beschaffungswesen: Ja zu Lohngleichheit - aber fair und korrekt

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Swico

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Der Nationalrat hat der Motion von Nationalrat Franz Grüter (SVP) zu einer fairen und korrekten Umsetzung von Lohngleichheit im Beschaffungswesen zugestimmt.

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Nun wird sich der Ständerat damit befassen. Auch Swico fordert, dass Firmen ihre Konformität bei den Löhnen künftig mit einem unabhängigen Gutachten belegen können und begrüsst entsprechend den Entscheid der grossen Kammer. Die ICT-Branche leidet schon länger unter dem schikanösen System des Bundes.

Das öffentliche Beschaffungswesen verlangt von den Anbieterinnen und Anbietern, dass sie – neben anderen Bedingungen – keine Lohndiskriminierung zwischen den Geschlechtern betreiben. Dieser Grundsatz ist unbestritten. Die Bemessungsgrundlage ist jedoch einseitig und realitätsfremd und fehlbare Firmen werden als Folge davon unverhältnismässig hart bestraft: Die Strafen reichen von Konventionalstrafen bis hin zum Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen. Letzteres kann für betroffene Unternehmen unter Umständen sogar existenzbedrohend sein.Besonders irritierend: Im Beschaffungswesen werden für die "Messung" der Lohngleichheit nur Lohnanalysen nach dem Standard-Analysemodell des Bundes akzeptiert (zum Beispiel Logib), welche auf wackligen Grundlagen steht und kontraproduktive Effekte bewirkt. Im Herbst 2017 hat deshalb SVP-Nationalrat Franz Grüter, der auch Verwaltungsratspräsident des Swico-Mitglieds Green.ch ist, zusammen mit elf weiteren Nationalräten eine  Motion zu einer fairen Lohngleichheits-Messmethode im Beschaffungswesen eingereicht. Die Motion fordert, dass die Anbieter oder Anbieterinnen ihre Konformität in Sachen Lohngleichheit mit einem unabhängigen und nach wissenschaftlichen Kriterien erstellten Gutachten belegen können. Die zuständige Kontrollstelle muss zudem die unternehmensspezifischen Besonderheiten berücksichtigen.

Swico teilt diese Sicht und beurteilt die Standardmessmethode des Bundes aus folgenden Gründen als ungeeignet:

  • Die Methode berücksichtigt die höchste Ausbildungsstufe ohne Bezug auf die Funktion im Betrieb: Ein stellenloser Architekt, der als Taxifahrer arbeitet, erhält nach dieser Logik einen Architektenlohn.
  • Die Berufserfahrung wird nicht berücksichtigt: Wer zehn Jahre 40% Teilzeit gearbeitet hat, kann nicht gleich eingestuft werden wie jemand, der während dieser Zeit ein 90%-Pensum innehatte.
  • Das Raster, um Funktionsstufen und Qualifikationen einzureihen, ist viel zu grob. Zudem werden Fachkarrieren im Gegensatz zu Führungskarrieren ungenügend abgebildet.
  • Beim Lohn-Kriterium ist es nicht möglich, Prämien und erfolgsbasierte Bonusmodelle – in denen die Lohnauszahlungen an den Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses oder beispielsweise an das Erreichen eines Projekt-Meilensteins gebunden sind – richtig zu erfassen.
  • Unabhängig vom Geschlecht werden erfahrene Berufstätige massiv benachteiligt, indem „potenzielle Erwerbserfahrung“ berücksichtigt wird. Ein Unternehmen ist doch nicht auf hypothetische, sondern auf tatsächlich erworbene Erfahrungen und damit Qualifikationen angewiesen.
  • Das Standardmodell des Bundes führt in der Tendenz dazu, dass Unternehmen möglichst wenig Frauen in Teilzeit anstellen, da diese aufgrund der oft geringeren effektiven Berufserfahrung im Modell pönalisierend wirken.
  • Das Modell kann ferner umgangen werden, indem gar keine bzw. nur sehr wenige Frauen angestellt werden, weil dann keine Regressionsanalyse möglich ist. Dies ist aber nicht im Sinne des Verfassungsgebers.

Fazit: Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen ist als Grundsatz unbestritten, der Nachweis muss jedoch auf eine faire und korrekte Grundlage gestellt werden. Anstatt die Kriterien solange zurecht zu biegen, bis sie in ein statistisches Zwangskorsett passen, sollten Methoden zugelassen werden, welche die Realität der Unternehmen widerspiegeln.

Der erste Schritt in die richtige Richtung ist mit der Zustimmung des Nationalrates nun in die Tat umgesetzt worden. Swico wird sich weiterhin und auch beim Ständerat für einen fairen und korrekten Nachweis der Lohngleichheit einsetzen.

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