Nach einer zweijährigen Umsetzungsfrist ist die europäische DSGVO per 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Aufgrund der europäischen Verflechtung darf praktisch kein Swico Mitglied blind darauf vertrauen, nicht unter die entsprechenden Bestimmungen zu fallen.
Aufgrund der Definition des sachlichen oder örtlichen Anwendungsbereichs der DSGVO fallen viele schweizerische Firmen unter die europäischen Bestimmungen. So kann als Anknüpfungspunkt bereits der Ort eines Auftragsbearbeiters mit Standort in der Europäischen Union oder die Datenbearbeitung von Personen aus der Europäischen Union zur Anwendbarkeit der DSGVO führen (extraterritoriale Wirkung). Es reicht also bereits aus, wenn eine Website auf europäische Personen ausgerichtet ist und diese bei der Nutzung (beispielsweise unter Verwendung von Google Analytics) beobachtet werden.
Wir haben für unsere Mitglieder hilfreiche Quellen zusammen gestellt, damit sie sich in Kürze einen Überblick, insbesondere über die Anwendbarkeit, die Risiken und die Folgen der DSGVO verschaffen können.
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