Diese Richtlinie konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten und Spezialistinnen der Arbeitssicherheit gemäss Art. 11a Abs. 1 und 2 VUV.
Die Swico Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention hilft Unternehmen, die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten gemäss EKAS Richtlinie effizient und ökonomisch umzusetzen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Bereich
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