Weiter zum Inhalt
  1. Home
  2. Wissen

EKAS Richtlinie 6508

Diese Richtlinie konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten und Spezialistinnen der Arbeitssicherheit gemäss Art. 11a Abs. 1 und 2 VUV.

Fragen zur EKAS Richtlinie 6508?

Anita Müller

Anita Müller

Projektleiterin ABL / Sicherheitsfachfrau EKAS
+41 44 446 90 88
E-Mail

Swico Cookie Policy
Swico nutzt eigene Cookies sowie Cookies von Dritten zu Marketing-, Profilerstellungs- und Analysezwecken sowie zur erleichterten Navigation auf der Website. Bitte lesen Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung. Klicken Sie auf SCHLIESSEN, um Cookies zu akzeptieren.