Lohngleichheitsanalyse – Was heisst das für unser Unternehmen?
Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten werden neu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Erste Lohngleichheitsanalysen sind bis spätestens Juni 2021 durchzuführen. Swico zeigt Ihnen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und wie Sie rechtlich korrekt vorgehen.
Im öffentlichen Beschaffungswesen müssen Unternehmen ab 50 Angestellten bereits jetzt nachweisen, dass sie Lohngleichheit bieten: Der Bund vergibt seine Aufträge nur an Anbietende, welche die Lohngleichheit nachweisen können. Mit dem neuen Gesetz wird der Kreis der Unternehmen ausgeweitet, die eine Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen.
In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen wie:
- Was ist eine Lohngleichheitsanalyse?
- Ist mein Unternehmen verpflichtet, eine Analyse durchzuführen?
- Wie führe ich eine betriebsinterne Analyse rechtlich korrekt durch?
- Wie oft habe ich die Analyse vorzunehmen?
Swico liefert Antworten
Am 26. November 2019 werden Ihnen die ExpertInnen und Experten des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros und des Bundesamtes für Justiz die Grundlagen und «Do's and Don'ts» für die Lohngleichheitsanalyse im Unternehmen aufzeigen und Ihre Fragen beantworten.
Der Anlass richtet sich an Swico Mitglieder.
Programm
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Türöffnung
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Begrüssung
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Lohngleichheitsanalyse in Theorie und Praxis, inkl. Vorstellung von Logib
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Fragen und Diskussion
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Apéro Riche