E-Evidence: Eine Brücke nach Brüssel, keine nach Washington
Der Bundesrat entschärft den Rechtskonflikt rund um die europäische E-Evidence-Verordnung mit einer befristeten Spezialbewilligung. Swico begrüsst den pragmatischen Schritt. Er zeigt aber auch, was fehlt: eine dauerhafte gesetzliche Grundlage und eine Lösung mit den USA.
Seit dem 18. August 2026 können Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten elektronische Beweismittel wie E-Mails, Chat-Verläufe oder IP-Adressen direkt bei Anbieterinnen von Internet-, Kommunikations- und Clouddiensten herausverlangen. Das gilt auch für Anbieterinnen mit Bezug zur Schweiz. Wer einer solchen Anordnung folgt, riskiert in gewissen Fällen eine Strafbarkeit nach Art. 271 StGB. Am 28. Oktober 2026 hat der Bundesrat deshalb eine Übergangslösung beschlossen. Das EJPD erteilt betroffenen Anbieterinnen auf Antrag eine Spezialbewilligung für die direkte Herausgabe, die höchstens zwei Jahre gilt.
Ein Notbehelf, keine Rechtssicherheit
Die Bewilligung beseitigt ein Strafbarkeitsrisiko, aber nicht jedes. Ob sie auch die Anforderungen des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes abdeckt, ist offen. Hinzu kommt, dass es sich um eine befristete Lösung der Exekutive ohne parlamentarische Grundlage handelt. Unternehmen, die ihre Prozesse und Verträge darauf ausrichten, brauchen mehr als eine Erlaubnis auf Zeit.
Rechtsschutz darf nicht beim Unternehmen hängen bleiben
In der klassischen Rechtshilfe prüft eine Schweizer Behörde jedes Ersuchen, und Betroffene können sich wehren. Bei der direkten Herausgabe fällt diese Prüfung faktisch den Unternehmen zu. Das ist keine Aufgabe, die Private allein tragen sollten. Eine dauerhafte gesetzliche Grundlage muss deshalb klare Prüfpflichten und Verfahren sowie einen wirksamen Rechtsschutz für die betroffenen Personen gewährleisten.
Derselbe Konflikt besteht seit 2018 mit den USA
Der US CLOUD Act verpflichtet Anbieter seit März 2018 zur Herausgabe von Daten, unabhängig vom Speicherort. Grossbritannien und Australien haben mit den USA längst Abkommen geschlossen. Die Schweiz hingegen wartet ab: Der Bundesrat will ein Abkommen mit den USA erst angehen, wenn die Zusammenarbeit mit der EU Fortschritte macht. Gleichzeitig verhandeln die EU und die USA seit 2019 über ein eigenes Abkommen, bislang ohne Ergebnis. Die Sorge, ein Abkommen mit den USA könnte die Anerkennung des Schweizer Datenschutzniveaus durch die EU gefährden, ist ernst zu nehmen. Grossbritannien hat diese Anerkennung trotz seines Abkommens aber behalten. Ein Abkommen würde zudem den Rechtsschutz stärken: Erst damit könnten Anbieter US-Anordnungen anfechten, die gegen Schweizer Recht verstossen.
Das fordert Swico
- Eine rasche und unbürokratische Bewilligungspraxis beim EJPD
- Die Klärung, ob die Bewilligung auch Fernmeldegeheimnis und Datenschutz abdeckt
- Eine dauerhafte gesetzliche Grundlage mit klaren Prüfpflichten und Rechtsschutz
- Eine partnerneutrale Ausgestaltung, an die auch ein Abkommen mit den USA andocken kann
- Sondierungsgespräche mit den USA jetzt, nicht erst nach der EU
Digitale Souveränität entsteht durch verlässliche Regeln mit allen wichtigen Partnern, nicht durch Abwarten.