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Entscheid des EuGH zur Arbeitszeiterfassung – was Swico dazu sagt

geschrieben_von

Christa Hofmann

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Arbeitszeiterfassung ist generell Pflicht. Was bedeutet dies für die Schweiz? Aus Sicht von Swico ist eine Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes in der Schweiz jetzt wichtiger denn je.

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Gestern hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil bekannt gegeben, welches noch lange für Diskussionsstoff sorgen wird. EuGH-Urteil: Kommt jetzt die Stechuhr? | ZEIT ONLINE

Die Arbeitgeber müssen die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer systematisch erfassen - nicht mehr nur die Überstunden wie bisher üblich. Der Europäische Gerichtshof begründet dies damit, dass nur durch systematische Erfassung sich überprüfen lasse, ob die zulässigen Arbeitszeiten überschritten würden oder nicht. 

In der Schweiz ist die Erfassung der Arbeitszeiten generell Pflicht. Swico selbst setzt sich seit Jahren für eine Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes ein: Swico Stellungnahme Flexibilisierung Arbeitsgesetz. Denn das Schweizer Arbeitsgesetz basiert immer noch auf einem Gesetz, welches ursprünglich aus dem Fabrikzeitalter stammt. So knüpft auch beispielsweise die Regelung der Ruhezeiten an die Arbeitsverhältnisse aus dem Industriearbeitszeitalter an. Diese Grundlage wird jedoch den Anforderungen an modernes Arbeiten mit Arbeitsinstrumenten wie E-Mails etc. keinesfalls gerecht.

Deshalb engagiert sich Swico für eine Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes und ist hier auch  im Rahmen der Allianz Denkplatz Schweiz aktiv: Allianzverbände – allianz denkplatz schweiz .

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