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Erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht zur Lohngleichheit?

geschrieben_von

Lovey Wymann

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Ab dem 1. Juli 2020 gilt die gesetzliche Pflicht zur Überprüfung der Lohngleichheit für alle Firmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden. Ist Ihre Firma darauf vorbereitet? Falls nicht: Swico unterstützt Sie bei der Umsetzung.

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Ende Februar haben wir einen Workshop zum Thema Lohngleichheitsanalyse durchgeführt und aufgezeigt, wie betroffene Firmen am besten vorgehen und wie sie das vom Bund empfohlene Tool «Logib» einsetzen. 

Unsere Rechtsexperten haben dazu ein Merkblatt erstellt, das wir unseren Mitgliedern zur Verfügung gestellt haben. Viele unter Ihnen haben das Merkblatt bereits bezogen. Falls Sie noch nicht dazu gehören, geben wir Ihnen hier noch einmal eine Gelegenheit, dieses herunterzuladen:

Wer ist betroffen?

Gemäss Verordnung  betrifft diese Analysepflicht Arbeitgeber, die Anfang des Jahres 100 oder mehr Angestellte beschäftigen – egal, zu welchem Arbeitspensum. Schweizweit sind davon 0,9 Prozent aller Unternehmen betroffen – bzw. 46 Prozent aller Angestellten (stimmt das? Knapp 50 % der Arbeitnehmer arbeiten in ein Prozent aller Unternehmen?). Die Analyse muss von einer unabhängigen Stelle (bspw. Revisionsunternehmen) überprüft werden, und die Angestellten müssen spätestens ein Jahr danach schriftlich über das Ergebnis informiert werden.

Was Sie für die Lohngleichheitsanalyse benötigen:

Die Durchführung der Analyse ist Aufgabe des Arbeitgebers und an eine wissenschaftliche und rechtskonforme Methode gebunden. Der Bund unterstützt Sie dabei, diese Analyse möglichst effizient durchführen zu können: Das Tool «Logib» wurde in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann entwickelt und erfüllt alle Kriterien. Sollten Sie ein anderes Tool verwenden, müssen Sie belegen, dass dieses nach wissenschaftlichen und rechtskonformen Methoden funktioniert.

Bei mittleren Unternehmen (bis 249 Mitarbeitende) geht der Bund von einem jährlichen Aufwand von durchschnittlich zwei Arbeitstagen aus, bei grossen Unternehmen (250–999 Mitarbeitende) drei Arbeitstagen und bei sehr grossen Unternehmen (über 1000 Mitarbeitende) rund acht Arbeitstagen. Bei Arbeitgebern, die dem Obligationenrecht unterstehen, unterliegt die Analyse einer formellen Überprüfung durch Ihre Revisionsstelle, durch die Arbeitnehmervertretung oder durch eine anerkannte Organisation, die sich seit mindestens zwei Jahren für die Gleichstellung von Frau und Mann einsetzt.

Wer ist von der Analyse ausgenommen?

  • Arbeitgeber, die in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags einer Kontrolle über die Einhaltung der Lohngleichheit unterliegen; die bei einem Antrag auf Gewährung von Subventionen einer solchen Kontrolle unterliegen oder bei denen bereits eine solche Kontrolle durchgeführt wurde.
  • Arbeitgeber, die bereits nachgewiesen haben, dass die Firma die Anforderungen erfüllt – sofern die Kontrolle nicht länger als vier Jahre zurückliegt.
  • Zeigt eine bei einem Arbeitgeber durchgeführte Lohngleichheitsanalyse, dass die Lohngleichheit im Unternehmen eingehalten wird, ist der Arbeitgeber fortan von der Analysepflicht befreit. 

 

Swico unterstützt Mitglieder bei der gesetzeskonformen Umsetzung:

Laden Sie sich das Merkblatt zum neuen Gleichstellungsgesetz von der Seite  Swico Merkblätter  herunter und kontaktieren Sie bei Bedarf unsere Experten; diese helfen Ihnen gerne weiter:

Mail Rechtsdienst

 

© Bild: Adobe Stock

Fragen zur Lohngleichheitsanalyse?

Ivette Djonova

Ivette Djonova

Head Legal & Public Affairs
+41 44 446 90 89
E-Mail

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