Keine neue PTT im digitalen Gewand
Der Bundesrat will den Zweck der Post «präzisieren». Tatsächlich öffnet er ihr den Weg in digitale Plattformen, Kommunikationsdienste und weitere Zukäufe. Swico lehnt das ab: Die Post soll sich auf die Grundversorgung konzentrieren, statt in private Märkte vorzudringen.
Der Bundesrat will den Handlungsspielraum der Post erweitern. Das geht aus den beiden Teilrevisionen des Postgesetzes (PG) und des Postorganisationsgesetzes (POG) hervor. Künftig soll die Post unter anderem digitale Kommunikationsdienste und Plattformen für eine vertrauenswürdige digitale Infrastruktur anbieten können.
Für Swico geht diese Ausweitung zu weit. Die Post würde in Märkte vordringen, in denen bereits heute private Unternehmen innovative und etablierte Lösungen anbieten. Stattdessen sollen staatliche Marktaktivitäten auf einem klaren öffentlichen Interesse beruhen und subsidiär bleiben.
Keine neue PTT unter digitalen Vorzeichen
Mit der Liberalisierung von Post und Telekommunikation hat die Schweiz staatliche Monopole und wettbewerbliche Märkte bewusst voneinander getrennt. Wird der Unternehmenszweck der Post nun auf digitale Plattformen, Kommunikationsdienste und weitere Beteiligungen ausgeweitet, droht eine schleichende Rückkehr zum alten PTT-Modell.
Die Post soll sich auf jene Aufgaben konzentrieren, die für die Grundversorgung notwendig sind. Angebote in Bereichen wie Cloud, Software, digitale Kommunikation oder digitale Identitäten gehören aus Sicht von Swico nicht dazu.
Digitale Zustelldienste: Keine Grundversorgung
Besonders kritisch beurteilt Swico die geplante Aufnahme elektronischer Sendungen und hybrider Zustellmodelle in die Grundversorgung. Für solche Angebote gibt es bereits einen Markt, und selbst der Bund hält fest, dass hier kein Marktversagen vorliegt.
Damit fehlt die Grundlage für eine staatlich privilegierte Lösung. Die Grundversorgung darf nicht dazu genutzt werden, neue staatliche Aktivitäten im Markt auszubauen.
Wettbewerb schützen
Positiv bewertet Swico die Genehmigungspflicht für Beteiligungen der Post. 50 Millionen Franken als Umsatzschwellenwert sind jedoch zu tief: Gerade im ICT-Markt können bereits kleinere Übernahmen den Wettbewerb beeinflussen.
Zudem braucht es wirksame Regeln gegen Quersubventionierungen sowie gleich lange Spiesse bei Beschaffungen und Ausschreibungen. Wo private Anbieter Leistungen zuverlässig und wirtschaftlich erbringen können, sind staatliche Sonderrechte nicht gerechtfertigt.