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KI-Innovation braucht Offenheit – keinen «Swiss Finish»

geschrieben_von

Simon Ruesch

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Vor einem Jahr hat der Ständerat die Motion Gössi angenommen. Rund ein Jahr später hat sich die kleine Kammer ein zweites Mal mit dem Vorstoss beschäftigt und die Motion ein zweites Mal einstimmig angenommen. Allerdings in einer Version, die Innovation ermöglicht.

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Mit der Annahme der Motion setzt das Parlament ein wichtiges Signal: Es bekennt sich zum Schutz geistigen Eigentums, lehnt aber schädliche Überregulierung und nationale Sonderwege im Umgang mit Künstlicher Intelligenz ab. Für Swico ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Wir setzen uns weiterhin für ein innovationsfreundliches, international anschlussfähiges KI-Ökosystem in der Schweiz ein.

Urheberrecht gilt auch im KI-Zeitalter

Unbestritten ist: Das Urheberrecht gilt unabhängig von technologischen Entwicklungen. Sein bestehender Rahmen ist technologieneutral und bewährt. Rechteinhaber verfügen bereits heute über wirksame Instrumente, um ihre Werke zu schützen – etwa Metatags oder Bezahlschranken, deren Umgehung unter Strafe steht. Zusätzliche schweizerische Sonderbestimmungen würden keinen Mehrwert bringen, wohl aber erhebliche Risiken schaffen. 

Warum der ursprüngliche Vorstoss brandgefährlich gewesen wäre

Der frühere Wortlaut der Motion hätte faktisch eine Schweizer Insellösung etabliert. Ein «Opt-In» für KI-Training sowie die Streichung relevanter Schrankenbestimmungen hätten Forschung, Entwicklung und Kommerzialisierung von KI-Technologien in der Schweiz massiv behindert. Die Konsequenz wäre ein faktischer Ausschluss der Schweiz aus der Weiterentwicklung grosser Sprachmodelle gewesen. Schweizer Daten und Sprachrealitäten wären in internationalen Modellen untervertreten, Innovation und Wertschöpfung stark beeinträchtigt. Die Auswirkungen hätten alle Branchen getroffen – von Mobilität und Gesundheit bis zu Medien und Verwaltung. 

Ein Kompromiss, der Handlungsfähigkeit erhält

Auch wenn wir keinen unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen, begrüssen wir, dass der Ständerat den Text präzisiert und damit einen tragfähigen Kompromiss geschaffen hat. Die WBK-N hat hier eine wichtige Rolle gespielt, indem sie die Expertise von Wissenschaft und Wirtschaft in die parlamentarische Arbeit eingebunden hat. Dieser Ansatz zeigt, wie notwendig ein strukturierter Austausch mit denjenigen ist, die von neuen Regulierungen unmittelbar betroffen wären. So dankt die Motionärin in der Debatte im Ständerat insbesondere auch der Digitalbranche, dass sie einen konstruktiven Dialog ermöglicht und sich entsprechend eingebracht hat.  

Die Schweiz muss ihre Optionen offenhalten

Mit dem angepassten Text erteilt das Parlament dem Bundesrat einen Regulierungsauftrag – jedoch mit klaren Leitplanken. Eine mögliche Regulierung soll international abgestimmt sein, technologischen Fortschritt nicht ausbremsen und wirtschaftliche Dynamik ermöglichen.  

Leistungsschutzrecht: Swico lehnt diese Regulierung klar ab

Im Kontext der Motion Gössi gewinnt das Leistungsschutzrecht (LSR) erneut Aufmerksamkeit. Für Swico ist die Sache eindeutig: Das LSR schafft keinen Mehrwert. Es basiert auf überholten Annahmen, führt zu bürokratischen Abläufen und verkehrt digitale Realität in staatlich verordnete Transferzahlungen. Die vorgeschlagene «Besteuerung von Snippets» ist weder zeitgemäss noch praktikabel und würde der Schweizer Medienlandschaft nicht helfen – im Gegenteil. Nachhaltige Medien- und Kulturförderung entsteht nicht durch Sonderabgaben einzelner Marktteilnehmer oder nationale Abschottung. 

Einbezug der Digitalwirtschaft

Bundesrat Beat Jans hat in der Herbstsession betont, dass die Interessen der Digitalwirtschaft sowie des Forschungs- und Innovationsstandorts Schweiz berücksichtigt werden müssen. Wir nehmen ihn beim Wort. Swico steht bereit, um Wissen, Erfahrungen und praktische Perspektiven einzubringen. Die Schweiz kann im globalen KI-Wettbewerb nur bestehen, wenn Regulierung Spielräume erhält und nicht verbaut. 

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