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Festigen Sie Ihren Rechtsanspruch betreffend KAE

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Angela Anthamatten, RAin

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Anfangs April 2021 haben wir unsere Mitglieder informiert, wie sie eine anfechtbare Verfügung bzw. ein Wiedererwägungsgesuch zur Sicherung eines allfälligen zusätzlichen Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten. Hier unser Update dazu:

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In einem Schreiben im April haben wir Mitglieder darüber informiert, wie sie eine anfechtbare Verfügung/ Wiedererwägungsgesuch zur Sicherung eines allfälligen zusätzlichen Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten.  Darin hatten wir erwähnt, dass ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtes in Bezug auf einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern immer noch ausstehend sei. Dieses wird erst per Ende Jahr erwartet.

Zahlreiche Mitglieder haben unseren Ratschlag befolgt und um eine anfechtbare Verfügung oder ein Wiedererwägungsgesuch bei der zuständigen Arbeitslosenkasse ersucht –  haben aber noch keine formelle Antwort erhalten habe. In solchen Fällen empfehlen wir, mit untenstehendem Musterschreiben erneut an die Arbeitslosenkasse gelangen, um Ihre allfälligen Rechtsansprüche zusätzlich abzusichern.

Das neue Musterschreiben kann  verschickt werden, nachdem drei Monate (und damit die dreimonatige Frist zur Geltendmachung der Kurzarbeitsentschädigung) seit dem ersten Schreiben an die Arbeitslosenkassen vergangen sind.

Wie weisen darauf hin, dass das erste Schreiben bereits alle massgebenden Ausführungen enthält, weshalb dieses zur Wahrung der Ansprüche an sich ausreichen würde. Da die vorliegende Rechtsfrage bisher nicht gerichtlich geklärt wurde, kann aber ein Folgeschreiben nicht schaden, sollte Ihre Arbeitslosenkasse bis jetzt nicht auf Ihr Schreiben reagiert haben.

Das Musterschreiben stellen wir Ihnen in drei Sprachen zur Verfügung. Bitte ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben:

Verlängerung der Corona-Verbesserungen im Bereich Kurarbeitsentschädigung

Am 23. Juni 2021 hat der Bundesrat die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate erhöht sowie das vereinfachte Verfahren für KAE verlängert. Zudem hat er eine Verlängerung des Anspruchs auf KAE für Lernende sowie Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen sowie Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen unter Einführung einer neuen Voraussetzung beschlossen. Die Neuerungen gelten ab 1. Juli 2021. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt Umsetzungshilfe Kurzarbeit als Folgen von Corona:

Haben Sie noch Fragen?

Angela Anthamatten, RAin

Angela Anthamatten, RAin

Juristin
+41 44 446 90 87
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Foto: Symbolbild Kurzarbeitszeit – (c) Adobe Stock

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