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Neuer Code of Conduct für Schweizer Registrars

geschrieben_von

Lovey Wymann

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Schweizer Hosting-Unternehmen arbeiten bereits seit 2013 erfolgreich damit – nun erhalten auch die Schweizer Registrars einen Code of Conduct. Die darin enthaltenen Leitlinien regeln den Umgang mit unzulässigen Registrierungen und Verwendungen von Domainnamen.

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Als Branchenverband setzt Swico auf Eigenverantwortung: Mit dem «Code of Conduct Domainnamen» (CCD) hat Swico in enger Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern Leitlinien zum Umgang mit unzulässigen Registrierungen und Verwendungen von Domainnamen entwickelt. Die Leitlinien regeln unter anderem den Umgang mit Kunden, welche bei der Registrierung eines Domainnamens die Rechte von Dritten (insbesondere Urheberrechte oder Markenrechte) oder Persönlichkeitsrechte verletzen oder wenn beispielsweise Straftatbestände im Bereich Ehrverletzung, Pornografie oder Rassismus erfüllt sind.

Der CCD enthält konkrete Empfehlungen, wie sich Registrar-Unternehmen verhalten können: Die Domainanbieter können zum Beispiel Domainnamen vorübergehend blockieren, den Transfer eines Domainnamens verweigern oder bei Straftatbeständen Meldung an die KOBIK (Nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität) oder an die Strafverfolgungsbehörden erstatten.

Der «Code of Conduct Domainnamen» etabliert Grundsätze als Branchenstandard, stärkt die Rechtssicherheit und erleichtert auch betroffenen Personen das Vorgehen gegenüber dem Halter von rechtswidrigen Domainnamen. 

 

Bewährtes Instrument aus dem Hosting-Bereich

Die ICT Branche kennt das Instrument bereits aus dem Hosting-Bereich: 2013 haben führende Hosting-Unternehmen gemeinsame Richtlinien für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten erarbeitet und den « Code of Conduct Hosting (CCH) herausgegeben. Swico hat den «Code of Conduct Hosting» Ende 2019 aktualisiert und 2020 veröffentlicht. 

Für Swico Geschäftsführerin Judith Bellaiche hat sich der Code of Conduct in der Praxis klar bewährt:

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«Der ‘Code of Conduct Hosting’ ist ein erfolgreiches Beispiel für eine effiziente und unbürokratische Selbstregulierungsmassnahme – aus der Branche, für die Branche. Mit dem ‘Code of Conduct Domainnamen’ setzen wir dieses Engagement fort»,

Judith Bellaiche Swico Geschäftsführerin

Neuer Leitfaden für den Umgang mit Behördenanfragen

Auch im Umgang mit Behördenanfragen erhalten die Unternehmen Unterstützung: Swico hat dazu einen neuen «Leitfaden für Behördenanfragen zu Kundeninformationen und –inhalten» entwickelt. Der Leitfaden erleichtert Hosting-Anbietern die Vorgehensweise bei Anfragen von Behörden und Gerichten und leistet damit auch einen Beitrag zur Verbesserung der Rechtssicherheit im Internet.

Fragen zu den Codices oder dem Leitfaden?

Giancarlo Palmisani

Giancarlo Palmisani

Leiter Verbandsdienstleistungen / GL-Mitglied
+41 44 446 90 85
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