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Code of Conduct Domainnamen (CCD)

Ergänzend zum aktualisierten Code of Conduct Hosting hat Swico neu den Code of Conduct Domainnamen (nachfolgend «CCD») für Registrare beschlossen. Dieser ist in Deutsch, Französisch, Englisch und Italienisch verfügbar.

Präambel

Swico hat den vorliegenden Code of Conduct Domainnamen (nachfolgend «CCD») beschlossen, um technologiegerechte Verhaltensgrundsätze für Schweizer Registrars, im Umgang mit unzulässigen Registrierungen und Verwendungen von Domainnamen aufzuzeigen, diese Grundsätze als Branchenstandard zu etablieren, die Rechtsicherheit zu stärken und den betroffenen Personen das Vorgehen gegenüber dem Halter solcher Domainnamen zu erleichtern. Mit dem im CCD festgelegten Notice-and-Notice bzw. Notice- and-Takedown-Verfahren folgt Swico einerseits den geltenden Regelungen des Schweizer Rechts. Andererseits füllt sie die rechtlichen Interpretationsspielräume mit konkreten Verhaltensempfehlungen zur Reaktion auf Beanstandungen Dritter wegen unzulässigen Registrierungen und Verwendungen von Domainnamen durch Kunden. Anbieter von Domainnamen-Dienstleistungen spielen als Intermediäre im Internet eine wichtige Rolle. Sie ermöglichen die Internetkommunikation überhaupt erst. Im Bemühen, das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Potenzial ihrer Dienstleistungen zu fördern, bekennen sie sich zu den folgenden Verhaltensgrundsätzen.

Der CCD stellt eine Verhaltensanleitung für den Umgang mit Hinweisen auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte dar. Es handelt sich um einen Akt der freiwilligen Selbstregulierung.

2.1
Der CCD richtet sich an in der Schweiz ansässige Registrars, d.h. Unternehmen und Einzelpersonen, die Domainnamen-Dienste anbieten und dem Schweizer Recht unterstehen.

2.2
Allfällige über die Domainnamen-Dienste hinausgehende Dienstleitungen der Registrars sind nicht vom Geltungsbereich des CCD erfasst. Nicht erfasst sind insbesondere Internetzugangsdienste sowie Dienste für das Speichern, Verarbeiten und Zugänglichmachen von Inhalten an Dritte (z.B. Hosting- oder Cloud-Dienste).

3.1 Unzulässige Registrierung oder Verwendung eines Domainnamens:
Registrierung und/oder Verwendung eines Domainnamens durch den Kunden, wodurch Rechte von Dritten, insbesondere Immaterialgüterrechte i.w.S. (beispielsweise Urheberrechte oder Markenrechte) oder Persönlichkeitsrechte verletzt, oder Straftatbestände (beispielsweise in den Bereichen Pornographie, Gewaltdarstellung, Rassismus und Ehrverletzung) erfüllt werden.

3.2 Domainnamen-Dienst: 
Angebot eines Registrar, zur Registrierung des vom Kunden gewünschten Domainnamen bei der jeweils zuständigen Registrierungsstelle und/oder der Verwaltung der Domainnamen-Registrierung.

3.3 Kunde: 
Dienstleistungsempfänger/in des Registrar, mit welchem/r ein Vertrag betreffend Domainnamen-Diensten besteht.

3.4 Notice
Mitteilung eines Betroffenen, wonach eine vom Kunden gehaltene Registrierung eines Domainnamens oder eine Verwendung eines Domainnamens durch den Kunden unzulässig sei.

Dabei ist erforderlich, dass der Absender mehr als ein Dritter oder die Allgemeinheit von der behaupteten Rechtsverletzung betroffen ist. Darunter fallen bei Persönlichkeitsverletzungen sowie bei Antragsdelikten die verletzte Person (oder ihr Vertreter), bei Immaterialgüterrechtsverletzungen die als Eigentums- oder Lizenzrechteinhaber an den Inhalten berechtigte Person (oder ihr Vertreter). Bei Offizialdelikten ist keine besondere Betroffenheit des Absenders erforderlich.

Materiell und formell muss eine Notice mindestens folgende Angaben enthalten:

(a) Name und Adresse des Absenders;
(b) Begründung der besonderen Betroffenheit des Absenders (ausgenommen Offizialdelikte);
(c) beanstandeter Domainname;
(d) genaue Bezeichnung der behaupteten unzulässigen Registrierung und/oder Verwendung des Domainnamens;
(e) Begründung der Unzulässigkeit der Registrierung und/oder Verwendung.

Registrars stellen als Intermediäre im Internet Dienstleistungen zur Verfügung, die es Betreibern von Websites ermöglichen, Inhalte Dritten öffentlich zugänglich zu machen. Registrars haben keine Kenntnis darüber, wie ihre Kunden Domainnamen nutzen. Sie sind auch nicht zu einer aktiven Überwachung der Registrierung von Domainnamen oder deren Verwendung verpflichtet. Alleine der Kunde ist verantwortlich für die Registrierung und Verwendung von Domainnamen sowie für die Inhalte, die er unter Nutzung der Domainnamen speichert, verarbeitet oder Dritten zugänglich macht.

Die im CCD definierten Pflichten des Registrar dienen dem Zweck, den von unzulässigen Registrierungen oder Verwendung von Domainnamen betroffenen Personen das Vorgehen gegenüber der Halterin zu erleichtern.

5.1
Der Registrar prüft eine eingegangene Notice darauf hin, ob sie den materiellen und formellen Voraussetzungen von Ziffer 3.4 genügt. Bei der Beurteilung der Voraussetzungen durch den Registrar gilt der Massstab eines juristischen Laien.

5.2
Erfüllt die eingegangene Notice die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen von Ziffer 3.4 nicht oder nicht vollständig, fordert der Registrar den Absender der Notice auf, innert zwei Arbeitstagen seit Erhalt der Aufforderung die Notice zu ergänzen. Ergänzt der Absender die Notice nicht innert Frist oder genügt auch die ergänzte Notice den formellen und/oder materiellen Voraussetzungen von Ziffer 3.4 nicht oder nicht vollständig, bearbeitet der Registrar die Notice nicht weiter.

5.3
Erfüllt die eingegangene Notice die formellen und materiellen Voraussetzungen von Ziffer 3.4 vollständig, versendet der Registrar in der Regel innert zwei Arbeitstagen ab Empfang der vollständigen Notice je eine Mitteilung an den Kunden sowie an die Absenderin der Notice.

a) In der Mitteilung an den Kunden informiert der Registrar den Kunden über den Zugang der Notice und leitet diesem die Notice weiter. Der Registrar weist den Kunden darauf hin, dass der Kunde alleine verantwortlich ist für die Registrierung und Verwendung von Domainnamen sowie für Inhalte, die der Kunde Dritten zugänglich macht. Er fordert den Kunden auf, die beanstandete Registrierung oder Verwendung von Domainnamen zu unterlassen oder die Rechtmässigkeit der Registrierung bzw. der Verwendung in einer Stellungnahme an den Absender der Notice zu begründen. Der Registrar weist den Kunden überdies darauf hin, dass der Kunde gegenüber dem Registrar für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen Dritter und für einen allfälligen weiteren Schaden ersatzpflichtig ist. Der Registrar kann für die vorsorgliche Deckung dieses Schadens vom Kunden eine Sicherheitsleistung verlangen. Bei klaren Fällen kann der Registrar auch direkt nach Ziff. 6 vorgehen.

b)  In der Mitteilung an den Absender der Notice bestätigt der Registrar den Empfang der Notice und informiert ihn über das Schreiben an den Kunden. Er weist den Absender der Notice darauf hin, dass alleine der Kunde verantwortlich ist für die Registrierung und Verwendung von Domainnamen sowie für Inhalte, welche der Kunde Dritten zugänglich macht. Ausserdem informiert der Registrar den Absen- der darüber, dass der Registrar nicht berechtigt ist zur Weitergabe von Kundendaten. Stattdessen weist ihn der Registrar auf Möglichkeiten hin, wie er die Identität des Inhabers einer Internetdomain ausfindig machen kann (z.B. über im Internet abrufbare Whois-Datenbanken) und welche staatlichen Stellen der Absender zur Durchsetzung der behaupteten Ansprüche anrufen kann. Bei klaren Fällen kann der Registrar auch direkt nach Ziff. 6 vorgehen.

6.1
Erfüllt die eingegangene Notice die formellen und materiellen Voraussetzungen von Ziffer 3.4 vollständig und betrifft diese mit hoher Wahrscheinlichkeit unzulässige Registrierung oder Verwendung von Domainnamen oder könnte sich der Registrar selber strafrechtlich verantwortlich oder zivilrechtlich haftbar machen, so kann der Registrar nach eigenem Ermessen folgende Massnahmen ergreifen:

a) Administrative oder technische Blockierung eines Domainnamens bis die Angelegenheit zwischen den betroffenen Personen oder durch Gerichte und Behörden geklärt ist;
b) Verweigern einer beantragten Übertragung oder eines Transfers eines Domainnamens bis die Angelegenheit zwischen den betroffenen Personen oder durch Gerichte und Behörden geklärt ist;
c) Verweigerung von Verwaltungsanweisungen des Kunden bzw. Sperre des Kundenzugangs zum Benutzerkonto;
d) Nichtverlängerung der Registrierung des Domainnamens.

6.2
Der CCD ersetzt kein Domain-Streitbeilegungsverfahren (der SWITCH oder der WIPO) oder ein behördliches bzw. gerichtliches Verfahren im Zusammenhang mit Domainstreitigkeiten. Ist aufgrund eines anhängig gemachten Verfahrens ein Domainname bereits durch die Registrierungsstelle administrativ oder technisch blockiert oder ist eine anderweitige Massnahme zur Einschränkung der Verfügungsbefugnis des Kunden über den Domainnamen behördlich oder gerichtlich angeordnet, kann der Registrar über diese Massnahmen nicht mehr entscheiden.

6.3
Unmittelbar vor oder nach der Massnahme gemäss Ziffer 6.1 informiert der Registrar den Kunden über den Eingang der Notice, leitet diesem die Notice weiter und informiert ihn über den Grund der Massnahme. Zugleich informiert der Registrar den Absender der Notice über die erfolgte Massnahme und das Schreiben an den Kunden.

6.4
Der Registrar entscheidet nach eigenem Ermessen, ob er bei Straftatbeständen Mel-dung an die KOBIK (Nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität) oder an die Strafverfolgungsbehörden erstattet.

6.5
Für die Beurteilung der Vollständigkeit der Notice sowie für das Ermessen in Bezug auf Massnahmen nach Ziffer 6.1 und Anzeige gilt der Massstab eines juristischen Laien.

Der Registrar stellt sicher, dass seine Vereinbarungen mit dem Kunden mindestens folgende Regelungen und Hinweise sinngemäss enthalten: 

a) Der Kunde darf die Dienste und Domainnamen nur rechtmässig verwenden. Für Registrierungen oder Verwendungen von Domainnamen, welche der Kunde unter Inanspruchnahme der Dienste registriert und Inhalte, welche der Kunde mittels Verwendung des Domainnamens Dritten zugänglich macht, ist der Kunde alleine verantwortlich.

b) Den Registrar trifft bezüglich Registrierung und Verwendung von Domainnamen keine Überwachungspflicht. Eine Sichtung der Registrierung oder Verwendung von Domainnamen kann jedoch nach Eingang einer Notice unter den Voraussetzungen des Notice-and-Takedown-Verfahrens oder auf Anordnung von Gerichten oder Behörden erfolgen. Der Registrar bleibt berechtigt, auch ohne Vorliegen einer Notice Stichproben durchzuführen. 

c) Der Registrar hat das Recht, die Massnahmen nach Ziffer 6.1 zu ergreifen und die Dienste einzustellen, falls i) die entsprechenden Voraussetzungen des in seinen AGB oder mit einem Verweis in den AGB auf den im CCD beschriebenen Notice- and-Takedown-Verfahrens erfüllt sind oder ii) der Registrar dazu gerichtlich oder behördlich aufgefordert wird oder sich sonstwie selber rechtlich verantwortlich oder strafbar machen könnte oder iii) eine Stichprobe Registrierungen oder Inhalte zutage fördert, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit im Sinne von Ziffer 3.1 unzulässig sind.

d) Der Registrar beschreibt das Notice-and-Takedown-Verfahren in seinen AGB oder verweist darin auf den CCD und macht den CCD vorzugsweise auf seiner Website zugänglich. Der Kunde hat sich über das Notice-and-Takedown-Verfahren zu informieren. Er nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Registrar den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung beenden kann, wenn der Kunde seine Weisungen gemäss Notice-and-Takedown-Verfahren gemäss Beschreibung in den AGB und/oder im CCD nicht befolgt.

e)  Der Registrar ist auf schriftliche Anordnung von Gerichten oder Behörden berechtigt und verpflichtet, die Identität des Kunden diesen oder anderen Dritten bekannt zu geben.

f)  Der Registrar ist berechtigt, dem Kunden den im Zusammenhang mit der Bearbeitung einer Notice entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Für einen allfälligen weiteren Schaden, der dem Registrar aufgrund der geltend gemachten Ansprüche entsteht, ist der Kunde gegenüber dem Registrar ersatzpflichtig. Der Registrar kann vom Kunden für die vorsorgliche Deckung dieses Schadens eine Sicherheitsleistung verlangen. Wird diese Sicherheitsleitung nicht bezahlt, kann der Registrar die Dienstleistung einstellen.

Der Registrar trifft interne organisatorische Massnahmen, damit Notices rasch bearbeitet werden. Er bestimmt eine Person als Hauptverantwortliche für unzulässige Inhalte und kommuniziert auf seiner Website, wie und an wen Notices zur Bearbeitung im Rahmen des Notice-and-Takedown-Verfahrens zuzustellen sind, beispielsweise über ein Online-Formular.

Die Swico stellt ihren Mitgliedern Muster zur Verfügung für die im CCD erwähnten Mitteilungen an den Kunden und an den Absender der Notice. Siehe Vorlagen weiter unten.

Der CCD stellt eine freiwillige Selbstregulierung dar. Angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit im Bereich der Registrar-Verantwortlichkeit kann Swico nicht garantieren, dass die Befolgung des CCD den Registrar vor strafrechtlicher Verfolgung und Belangung oder zivilrechtlicher Haftung bewahrt.

 Der Code of Conduct für Domainnamen tritt per 15. April 2020 in Kraft.

Fragen oder Input zum Code of Conduct für Domainnamen?

Giancarlo Palmisani

Giancarlo Palmisani

Leiter Verbandsdienstleistungen / GL-Mitglied
+41 44 446 90 85
E-Mail

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