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EKAS Richtlinie 6508

Die Swico Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention hilft Unternehmen, die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten gemäss EKAS Richtlinie effizient und ökonomisch umzusetzen.

EKAS Richtlinie 6508

Diese Richtlinie konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten und Spezialistinnen der Arbeitssicherheit gemäss Art. 11a Abs. 1 und 2 VUV sowie die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) sowie des Gesundheitsschutzes.

Im Rahmen der allgemeinen Pflichten (Art. 3–10 VUV sowie Art. 3–9 ArGV3) ermitteln alle Arbeitgeber die in ihren Betrieben auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden und treffen die erforderlichen Schutzmassnahmen und Anordnungen nach den anerkannten Regeln der Technik. Der Arbeitgeber hat die getroffenen Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen regelmässig zu überprüfen, insbesondere bei betrieblichen Veränderungen

Der Arbeitgeber zieht Spezialisten und Spezialistinnen der Arbeitssicherheit bei

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Anita Müller

Anita Müller

Spezialistin für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS)
+41 44 446 90 88
E-Mail

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