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Händler

Als Händler sind Sie gesetzlich verpflichtet, Geräte der Art, die sie selbst im Sortiment führen, kostenlos zurücknehmen. Swico unterstützt Sie dabei.

Swico Recycling unterstützt Sie bei der fachgerechten Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten – effizient und unkompliziert. Wie das System funktioniert und wie Sie am einfachsten vorgehen, erfahren Sie unter

Swico Recycling-System

Allgemeine Informationen

  • In Ihren Preisen müssen Sie die vorgezogene Recyclinggebühr einrechnen und ausweisen. Siehe Preisbekanntgabe. 
  • Bei Fernsehgeräten müssen Sie zudem die Energieeffizienz ausweisen (Merkblatt Energieettikette: siehe Nützliche Links).
  • Für die Abholung der unverpackten Geräte steht Ihnen der  Abholauftrag  für Unternehmen zur Verfügung. Das Recycling übernimmt Swico.
  • Der Kunde muss das Gerät nicht bei Ihnen gekauft haben und es muss auch kein Neukauf stattfinden.

Preisbekanntgabe

In der «Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen» steht folgende Bestimmung (Art. 4):

Öffentliche Abgaben, vorgezogene Entsorgungsbeiträge, Vergünstigungen: Überwälzte öffentliche Abgaben sowie vorgezogene Entsorgungsgebühren müssen im Detailpreis inbegriffen sein.

Folglich muss der Detailhandel (Verkauf für den Privatgebrauch) in jedem Fall die vRG (vorgezogene Recyclinggebühr) von Swico Recycling in die Verkaufspreise einschliessen. Auf die Fakturierungsart der vRG vom Importeur/Hersteller an den Handel hat dies keinen Einfluss, weil sich die PBV lediglich auf den Verkauf an Endkunden für den Privatgebrauch bezieht (B2C). Somit wird die vRG vom Importeur/Hersteller dem Handel offen fakturiert bzw. der Vermerk angebracht, dass die vRG in den Preisen für den Handel inbegriffen ist. Der Detailhandel muss für die privaten Endkonsumenten die vRG in die Verkaufspreise einschliessen, kann aber selbstverständlich erwähnen – was wünschenswert ist –, dass die vRG (oder eine vRG von CHF XX:XX) im Preis inbegriffen ist. Die entsprechenden Preise finden Sie unten unter Tarife.

Die Erwähnung der vRG ist deshalb sinnvoll, weil sie dem Kunden zeigt, dass der Händler für die korrekte Entsorgung einsteht, und sie erinnert den Konsumenten frühzeitig daran, dass er für das ordnungsgemässe Recycling bereits bezahlt hat.

Kontakt

Christin Huber

Christin Huber

Administration
+41 44 446 90 84
E-Mail

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