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So funktioniert der Innovationsfonds

Mit dem Swico Umwelt-Innovationsfonds will Swico Recycling – im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Hersteller und Importeure – die Quantität und die Qualität des Recyclings von Elektroaltgeräten erhöhen.

Swico Recycling fördert dazu zukunftsgerichtete Recyclingprojekte mit bis zu CHF 300'000. Recycling wird dabei in einem umfassenden Sinne verstanden:

Auch Logistik, Kontrolle oder die Verlängerung der Lebensdauer von Geräten gehören dazu. Gefördert werden können beispielsweise Projekte aus der angewandten Forschung und Entwicklung oder Pilotversuche. Bewerben können sich Teilnehmer am Ökosystem, die in einem Vertragsverhältnis mit Swico stehen. Dabei können Kooperationen und Allianzen mit Dritten, namentlich Startups, eingegangen werden.

Zweimal jährlich können Projekte eingereicht werden

Die Einreichung erfolgt durch die Vertragspartner von Swico. Diese können aber Kooperationen und Allianzen mit Startups, Forschungsinstituten oder Hochschulen eingehen.

Gesuche können im Hinblick auf die Evaluationstermine elektronisch an roger.gnos@swico.ch eingereicht werden. Einreichungen sind per 15. Februar bzw. 15. August eines Jahres möglich..

Beurteilungskriterien

Eingereichte Projekte werden aufgrund folgender Kriterien beurteilt:

  • Innovationscharakter: 
    Die Innovation muss neu resp. ein Fortschritt für die Schweiz sein
  • Relevanz und Nutzen: 
    Die Innovation muss das Swico Ökosystem effizienter machen oder weiterentwickeln z.B. neue Geschäftsfelder
  • Umsetzbarkeit und Erfolgschancen (inkl. Finanzierbarkeit):
    Meilensteine, Risiken und die Unsicherheiten sind darzulegen. Ebenso genau zu definieren sind die Finanzierungspunkte Eigenfinanzierungsgrad, Eigenmittel
  • Befähigung / Qualifikation der Antragsteller*Innen:
    Es ist ein Nachweis der Skills von Manpower und / oder technologischer Fähigkeiten zu erbringen

Evaluation

Die fristgerecht eingegangenen Projektgesuche werden vom Beirat evaluiert. Der Beirat tagt mindestens zweimal pro Jahr für die Evaluation eingegangener Projekte, kann aber weitere Sitzungen einberufen. Der Beirat kann bei Unklarheiten oder zur gründlicheren Evaluation schriftliche Rückfragen an die Gesuchsteller adressieren oder diese zu einer persönlichen Präsentation einladen. Er kann auch externe Gutachten oder Stellungnahmen beiziehen.

Unterstützungsbeitrag

Der Beirat befindet abschliessend über die Unterstützung von Projekten und kann pro Projekt max. CHF 300'000 sprechen. Bei ungenügender Erfüllung der Beurteilungskriterien oder mangelnder Qualität der Gesuche kann der Beirat gänzlich auf Unterstützung von Projekten verzichten. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.

Wird ein Projekt nicht berücksichtigt, kann es in nachgebesserter Form erneut eingereicht werden. Dasselbe Projekt kann maximal zweimal eingereicht werden.

Kommunikation

Die Gesuchsteller werden spätestens 10 Tage nach dem jeweiligen Evaluationstermin (Ende März bzw. Ende August) über den Entscheid des Beirats schriftlich informiert.

Der Beirat leistet Rechenschaft über seine Entscheide an das  Swico Recycling Board .

Über diejenigen Projekte, die einen positiven Unterstützungsentscheid erhalten, wird eine öffentliche Berichterstattung erstellt. Diese umfasst die Eckwerte, den Innovationscharakter und den Nutzen für das Ökosystem von Swico Recycling und erfolgt in Rücksprache mit den Gesuchstellern. 

Fragen zum Prozedere?

Roger Gnos

Roger Gnos

Vorsitz Beirat Innovationsfonds / Mitglied TK
+41 44 446 90 96
E-Mail

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