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Swico Recycling arbeitet ausschliesslich mit qualifizierten Recyclingunternehmen zusammen und ist über die Grenzen hinaus bestens vernetzt.

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+41 71 385 32 20

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9200 Gossau SG

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Bahnhofstrasse 44

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+41 56 618 36 36

Titlisstrasse 332

5622 Waltenschwil

Verarbeitende Betriebe

Im Rahmen des Swico Recycling-Systems werden Sie vielleicht bereits die Begriffe «Recycler» und «Zerlegebetriebe» gehört oder gelesen haben. Hier einige Erklärungen zu deren Funktion innerhalb des Swico Recycling-Systems:

Recycler

Recycler sind Betriebe, welche im Auftrag von Swico im Sinne eines Generalunternehmers die Zerlegung, Schadstoffentfrachtung, Verwertung und Entsorgung von elektronischen Altgeräten übernehmen, welche in den von Swico zertifizierten Abgabestellen, beim rücknahmepflichtigen Handel, beim Recyclinghof sowie durch Einzelabholungen gesammelt werden. Sie können darüber hinaus auch Abgabestellen betreiben und/oder die entsprechende Logistik übernehmen.

Voraussetzungen und Kriterien

Als Recycler können nur Betriebe unter Vertrag genommen werden, welche ein kostenpflichtiges Audit durch das zuständige Swico Kontrollorgan erfolgreich absolviert haben und eine entsprechende positive Empfehlung vorweisen können. Recycler müssen darüber hinaus vor Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer den folgenden Anforderungen genügen:

  • Vorliegen aller rechtlich erforderlichen Bewilligungen, keine offenen Verfahren
  • Erreichen einer betriebseigenen Verwertungsquote von mindestens 40 % für WEEE-Kategorien 3 und 4, exkl. Bildschirmgeräte, innerhalb des eigenen Unternehmens, inkl. der angeschlossenen Zerlegebetriebe
  • Tadellose Reputation, Zuverlässigkeit als Geschäftspartner (auch gegenüber Lieferanten, Mitarbeitenden etc.)
  • Finanzielle Stabilität (auch als Teil eines Unternehmensverbunds), die es erlaubt, notwendige Zukunftsinvestitionen vorzunehmen und die laufenden Verpflichtungen zu erfüllen
  • Transparente Organisation und belastbare Führungsstrukturen (Verantwortlichkeiten, Stellvertretungen, eigene Mitarbeitende etc.)
  • Gewähr für die Einhaltung der Swico Vorschriften, insbesondere bezüglich des Abflusses von Material nach ausserhalb des Swico Recycling-Systems
  • Die Schadstoffentfrachtung hat zwingend im Verantwortungsbereich des Recyclers zu erfolgen. Davon ausgenommen sind vom Swico Kontrollorgan auditierte Zweitabnehmer, welche belastete Plastikfraktionen übernehmen und für diese spezielle Schadstoffentfrachtung zugelassen sind. 
  • Ganze und teilzerlegte Geräte (auch ohne Kabel) dürfen nicht an Drittfirmen zur Weiterverarbeitung verkauft werden, welche nicht selbst als Recycler von Swico zertifiziert sind. Als ganze Geräte werden solche bezeichnet, bei welchen keine Teile oder Komponenten entfernt wurden. Bei der Entfernung nur des Kabels gilt das Gerät weiterhin als ganzes Gerät. Bei der Entfernung eines Teils (z. B. Standfuss bei Monitoren) oder einer Komponente (z. B. Akku bei Handys) ohne vollständige Schadstoffentfrachtung gilt das Gerät als teilzerlegtes Gerät.
  • Eigene Kapazitäten, welche die Verarbeitung von mindestens 1500 Tonnen pro Jahr erlauben bzw. durch Aktivitäten dokumentierter Wille, diese Kapazitäten innert zwei Jahren aufzubauen.

Bei der Prüfung, ob eine Vertragsbeziehung erneuert oder verlängert werden soll, ist auch die Zusammenarbeit mit Swico in der Vergangenheit (im Sinne eines positiven oder negativen Ratings) zu berücksichtigen.

Vorgehen im Hinblick auf einen Vertragsabschluss

Das Vorliegen der Voraussetzungen und die Erfüllung der Kriterien werden vom Swico Recycling Board bei der Bearbeitung von entsprechenden Anträgen geprüft, wobei eine dem Einzelfall angemessene Gewichtung vorzunehmen ist. Das Swico Kontrollorgan informiert den Swico Recycling Board über Feststellungen, die für diese Beurteilung von Belang sind. Einen Anspruch auf einen Vertragsabschluss hat ein Recyclingbetrieb jedoch nicht.

Aufrechterhaltung des Recycler-Status

Recycler mit einem laufenden Recyclingvertrag werden von den Swico Kontrollorganen jährlich auditiert und liefern jährlich einen Stoffflussbericht ab.

Zerlegebetriebe

Zerlegebetriebe sind Betriebe, welche im Auftrag eines Recyclers vorgelagerte Verarbeitungsschritte vornehmen. Diese umfassen die manuelle Zerlegung der angelieferten Ware sowie gegebenenfalls eine Verdichtung händisch aussortierter reiner Fraktionen zur Transportoptimierung. Typischerweise arbeiten Recycler in den verschiedenen Sammelgebieten mit mehreren Zerlegebetrieben zusammen und können so Logistikkosten und Transportwege reduzieren.

Zerlegebetriebe haben keine Vertragsbeziehung zu Swico und sind ausschliesslich im Inland tätig. Die Zerlegung kann durch Mitarbeitende aus dem ergänzenden Arbeitsmarkt (Arbeitslosenprojekte, Strafvollzug, Behindertenheime etc.) ausgeführt werden.

Zerlegebetriebe werden gemäss den Swico Vorschriften alle zwei Jahre auditiert. Die Stoffflussdaten der Zerlegebetriebe werden in die Stoffflussdaten des Recyclers integriert.

Netzwerk

Swico Recycling ist Mitglied von  Swiss Recycling , der Dachorganisation aller in der Separatsammlung tätigen Recycling-Organisationen der Schweiz.

Zudem sind wir Mitglied des  WEEE Forum , des europäischen Dachverbands der Rücknahmesysteme für elektrische und elektronische Altgeräte (WEEE = Waste Electrical and Electronic Equipment).

Ausserdem ist Swico Recycling  EPEAT-zertifiziert
Das Electronic Product Environmental Assessment Tool (EPEAT) wurde von der US-Umweltbehörde in Zusammenarbeit mit der IT-Industrie gegründet und schreibt eine zentrale Produktregistrierung vor, die den Einkäufern eine schnelle Suche nach umweltgerechten Geräten ermöglicht. Des Weiteren fordert sie die Überprüfung der Eigenschaften der Geräte.

Kontakt

Christin Huber

Christin Huber

Administration
+41 44 446 90 84
E-Mail

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