Die entsendegesetzlichen Bestimmungen finden Anwendung für Arbeitgeberinnen mit Sitz im Ausland, welche Arbeitnehmer in die Schweiz zur Dienstleistungserbringung entsenden, damit diese für einen bestimmten Zeitraum auf ihre Rechnung tätig sind.
Ziel und Zweck der Regelung der Entsendung dient dazu, die missbräuchliche Unterbietung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz zu verhindern (Art. 1 Entsendegesetz). Bei Verstössen gegen die gesetzlich vorgesehenen Massnahmen sind eine Reihe von strafrechtlichen Sanktionen vorgesehen, welche Dienstleistungssperren bis fünf Jahren oder Bussen bis CHF 1‘000‘000.00 zur Folge haben können (vgl. Art. 9 und 12 EntsG).
Die Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen werden durch die kantonalen Arbeitsinspektorate sichergestellt.
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